Klare Regeln für ein wertschätzendes Miteinander
Vertrags- und Lieferbedingungen
. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.
Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.
3. Schutz von Unterlagen / Geheimhaltung
Bilder, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
4. Preis (Kaufpreis, Werklohn)
Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung mangels anderer Vereinbarung nach dem tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Diese Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen.
Wird gegen unsere Rechnung binnen 2 Wochen kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt.
Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird.
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
5. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung)
Der Käufer verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bereits bei Vertragsabschluss.
Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde.
6. Verzugszinsen
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hiedurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
7. Transport – Gefahrtragung
Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.
Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung am Vertrag ersichtlich.
10. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug
Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
Der Liefertermin wird insofern fix vereinbart, als wir bei Verzug des Vertragspartners ohne weitere Nachfristsetzung durch bloße Erklärung zurücktreten können. Diese Erklärung hat innerhalb von 5 Tagen zu erfolgen. Wir sind berechtigt, sämtliche aus dem Verzug resultierende Schäden geltend zu machen.
Der Liefertermin wird fix vereinbart. Bei Verzug bedarf es keines Rücktritts; dessen Folgen treten automatisch ein.
10.1. Annahmeverzug
Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von EUR … pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen.
11. Stornogebühren/Reuegeld
Der Käufer hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes) von … % des Kaufpreises ohne Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten.
12. Einseitige Leistungsänderungen
Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfrist oder kurzfristige Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.
Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist.
13. Gewährleistung
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung (Auflösung des Vertrages) zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.1. Regressanspruch gem. § 933b ABGB
Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
14. Schadenersatz
Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
15. Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
16. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
17. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
18. Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicherenelektronischen Signatur.
An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. – ausgenommen Mängelanzeigen – bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.
19. Rechtswahl
Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.
20. Gerichtsstandvereinbarung
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
21. Schiedsgerichtsvereinbarung – Schiedsgerichtsbarkeit
21.1. Inländische Schiedsgerichtsbarkeit
Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden.
21.2. Internationale Schiedsgerichtsbarkeit in der WKÖ
„Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden.“
Englische Version
All disputes arising out of this contract or related to its violation, termination or nullity shall be finally settled under the Rules of Arbitration and Conciliation of the International Arbitral Centre of the Austrian Federal Economic Chamber in Vienna (Vienna Rules) by one or more arbitrators appointed in accordance with these rules.
21.3. Schiedsgerichtsbarkeit bei der Internationalen Handelskammer in Paris
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.
Die Bestimmungen zum Eilschiedsverfahren finden keine Anwendung.
Englische Version:
All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules.
The Emergency Arbitrator Provisions shall not apply.
22. Elektronische Rechnungslegung
Unser Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden.
"Mir war es wichtig, ein energielieferndes Getränk zu kreieren, das für eine breite Masse an Menschen zugänglich ist, egal was für einem Ernährungsstil gefolgt wird oder ob Vorerkrankungen vorhanden sind“
Link zur Story 😊
https://www.heute.at/s/oesterreicher-erfindet-energy-drink-fuer-allergiker-100292025
FRAGERUNDE 😊
Drei Fragen an Lion Mate Gründer Paul Allerbauer ☝️
• Warum hast du Lion Mate gegründet?
Ich gründete "Lion Mate", weil ich selbst unter einer chronischen Darmerkrankung leide und die
Notwendigkeit erkannte, ein Getränk zu entwickeln, das ohne Zucker, Süßstoffe und Zusatzstoffe
auskommt und zudem noch gut verträglich ist. Meine Lösung war ein Bio-Funktionsgetränk auf Mate
und Grüntee Basis.
• Was ist ein Bio-Funktionsgetränk?
Insgesamt ist ein Bio-Funktionsgetränk darauf ausgerichtet, eine gesunde Alternative zu
herkömmlichen Energy Drinks zu bieten, indem es natürliche, biologische Zutaten verwendet, die
spezifische positive Auswirkungen auf die Gesundheit haben sollen. Es spricht eine wachsende
Zielgruppe von Verbrauchern an, die bewusst nach Getränken suchen, die nicht nur erfrischend sind,
sondern auch einen echten Mehrwert für ihre Gesundheit bieten.
• Was unterscheidet Lion Mate von herkömmlichen Energydrinks?
Da gibt es einige Unterschiede, hier die wichtigsten Punkte.
-Gesundheitsbewusstsein: Wir verzichten auf Zucker und schädliche Zusatzstoffe, während
herkömmliche Energydrinks oft voll davon sind.
-Verträglichkeit: Lion Mate bietet schonende Energie ohne die üblichen Energieabstürze und
Verdauungsprobleme von herkömmlichen Energydrinks.
-Natürliche Inhaltsstoffe: Wir setzten auf natürliche Zutaten, im Gegensatz zu synthetischen
Bestandteilen in herkömmlichen Energydrinks.
-Ganzheitliche Energie: Unser Funktionalgetränk liefert langfristige, ausgewogene Energie, während
herkömmliche Drinks oft kurzfristige Energie und Abstürze bieten.